Datenschutz-Widerruf/Widerspruch

Widerruf oder Widerspruch

Widerrufsrecht und Widerspruchsrecht: Was müssen Sie beachten?

Inhaltsverzeichnis

Verbraucher wollen sich gerne durch rechtlichen Beistand abgesichert fühlen. Gerade das Internet erweckt durch seine Anonymität viele Unsicherheiten – habe ich online überhaupt einen Anspruch auf Widerruf oder gar Widerspruch? Was bedeuten diese Begriffe im Zeitalter des World Wide Web?

Rechtliche Angelegenheiten gehen naturgemäß mit fachspezifischem, nicht selten verwirrendem Vokabular und Formulierungen einher. „Widerrufsrecht“ und „Widerspruchsrecht“ klingen für den Laien nach ein und demselben, dennoch werden die beiden Begriffe rechtlich voneinander unterschieden.

Widerspruch im Datenschutz

Widerspruch im Datenschutz: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbung widersprechen.

Die folgenden Definitionen beziehen sich auf deren Formulierung in der

EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Rechtlich gesehen ist der Widerspruch eine Gegenrede und eine legale Form des Rechtsbehelfes. Das bedeutet, Entscheidungen übergeordneter Instanzen können somit angefochten werden. Dabei kann es sich um den Beschluss des Vermieters, des Arbeitgebers oder eines Gerichtes handeln. Im Internet bedeutet das vor allem, dass eine Person gegen die Erhebung Ihrer persönlichen Daten jederzeit Widerspruch einlegen kann.

Im Hinblick auf den Datenschutz bedeutet Widerspruchsrecht, dass Betroffene gegen die Verarbeitung Ihrer Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung grundsätzlich Widerspruch einlegen können.

Widerruf im Datenschutz

Ein Widerruf ist ebenfalls eine Rechtsform, nach welcher der Betroffene eine vorher gegebene Einwilligung zurückziehen kann. Die bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen werden dadurch nicht verändert. Vor der Einwilligung muss die betroffene Person über das Recht eines Widerrufes in Kenntnis gesetzt werden, außerdem sollte der Widerruf genauso einfach wie die vorherig getroffene Einwilligung sein. Das Widerrufrecht ist meist nur in einer bestimmten Zeitspanne gültig.

Ein Widerspruch richtet sich also gegen gefällte Maßnahmen, wohingegen sich ein Widerruf auf eine getroffene Vereinbarung bezieht.

Zur momentanen Rechtslage

Widerrufsrecht und Widerspruchsrecht sind im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.

Hinsichtlich Widerrufsrecht und Widerspruchsrecht gibt es zwei wichtige Paragraphen im BDSG: Nummer 28 „Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke“, und Nummer 35, „Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten“.

Zum Recht auf Widerspruch heißt es im § 28 des BDSG unter anderem:

(4) Widerspricht der Betroffene bei der verantwortlichen Stelle der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, ist eine Verarbeitung oder Nutzung für diese Zwecke unzulässig. Der Betroffene ist bei der Ansprache zum Zweck der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung (…) über die verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach Satz 1 zu unterrichten (…) Widerspricht der Betroffene bei dem Dritten (…) der Verarbeitung oder Nutzung für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, hat dieser die Daten für diese Zwecke zu sperren.

Das bedeutet im Konkreten: Nicht nur das Widerspruchsrecht ist gemäß dem deutschen Datenschutzgesetz in § 28 fest verankert, sondern auch die Auskunft darüber, welche Daten von Betroffenen wie erhoben werden und ob diese für Marktzwecke eingesetzt werden.

Im § 35 des BDSG liest sich zudem Folgendes:

Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn (…)
sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist (…)

All dies klingt natürlich sehr verbraucherorientiert. Doch: Wie sieht es denn konkret mit Widerspruchsrecht, Widerrufsrecht und Datenschutz für die Internetnutzung in Deutschland aus? Gelten Widerrufsrecht und Widerspruchsrecht im Internet?

Die Antwort ist ja – und nein. Auch wenn es auf dem Papier klar geregelt sein mag, sind diese Regelungen momentan nur bruchstückhaft oder auch überhaupt nicht für Internetdienste realisiert.

Widerrufsrecht und Widerspruchsrecht im Internet

Trotz Widerrufsrecht gibt es bei der Datenspeicherung sehr viele Hintertüren.

Kommunikation und Datenabtausch absehbar gewesen wären. Auch wenn sich von unterschiedlichen Das flächendeckende Expandieren des Internets war zu rasant, als dass alle Folgen dieser neuen Art von Seiten um ein geregeltes und sicheres Internet bemüht wird, gibt es nach wie vor keine einheitlichen Spielregeln. Deshalb hat auch die Datenspeicherung und der Datenabgleich im Internet eine breite Palette an rechtlichen Grauzonen und Hintertüren. Datensicherheit ist oft nur mangelnd gegeben; Gründe hierfür sind zum Beispiel:

Profitorientierung der Seitenbetreiber

Bei jeder Nutzung des Internets müssen sich Nutzer darüber im Klaren sein, das im Internet wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Die Benutzung der meisten Webangebote ist nach wie vor kostenlos – Seitenbetreiber müssen ihre Internetpräsenz deshalb auf anderem Wege finanzieren, vor allem durch Werbung. Um diese so passgenau wie möglich zu machen, werden persönliche Daten benötigt. Cookies, Tracker und andere Programme, von denen die meisten Nutzer weder Namen noch Wirkungsweisen kennen, sammeln Daten und fügen diese zu einem Profil zusammen.

Keine klaren Informationen

Dies steht in enger Verbindung mit dem ersten Punkt. Bei den meisten Webseiten sind das individuelle Widerspruchsrecht oder auch das Widerrufsrecht nicht eindeutig kommuniziert, geschweige denn offensichtlich für den Nutzer platziert. Hinweise dazu verstecken sich oft in kleingedruckten Impressen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen. Letztere sind besonders trickreich: Angebote im Internet können nicht genutzt werden, wenn man entsprechende Bedingungen nicht als „gelesen“ anklickt – obwohl nur ein verschwindend geringer Bruchteil von Usern jemals eine komplette AGB gelesen haben dürfte.

Länderspezifische Unterschiede

Die oben zitierten Paragraphen, die ein Widerrufsrecht und Widerspruchsrecht begründen, gelten in Deutschland – und hier auch nur, bis im nächsten Jahr die EU-Verordnung diese ersetzt. Ein Seitenbetreiber, dessen Server sich in Deutschland befindet, hat sich an diese zu halten. Rufen Sie nun eine ausländische Seite außerhalb der EU auf und diese hat keine klar erkennbare, deutsche Variante, greifen diese Verordnungen schon nicht mehr. So sammeln zum Beispiel eine Vielzahl von US-amerikanischen Diensten bekannterweise viele Informationen von betroffenen Nutzern.

Was bedeutet das für den Verbraucher?

Deutscher Datenschutz: Für einen Widerspruch oder Widerruf gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Obwohl im Deutschen Datenschutz Widerspruchsrecht und Widerrufsrecht eindeutig geregelt sind, zeigen diese Beispiele, dass sie momentan oft nur unzureichend für den Online-Bereich umgesetzt sind – was nicht bedeutet, dass der Nutzer keine Möglichkeiten hat.

Haben Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen, sei es ein Kaufvertrag oder eine Mitgliedschaft, haben sie stets das Recht, im Rahmen der jeweiligen Frist zu widerrufen – auch wenn Sie nicht explizit darauf hingewiesen werden.

Möchten Sie eine Einsicht oder Löschung der von Ihnen genutzten Daten, wird das schon komplizierter. Es nützt wenig, den Seitenbetreiber direkt zu kontaktieren – zumal keine genaue Auflistung der Daten und Metadaten vorliegt, welche von einem individuellen Nutzer aufgezeichnet und verwertet werden. Das Internet funktioniert technisch über eine Menge an elektronischen Prozessen, welche selbst von Betreibern nicht immer in der Gänze erfasst werden.

Eine einfache Umstellung der Surfgewohnheiten kann die Sammlung der eigenen Daten gut reduzieren: Das Schalten eines anonymen Proxyservers, das regelmäßige Leeren des Browserverlaufes, das Löschen von Cookies oder das Verwenden von Metasuchmaschinen schränkt die Menge der eigenen preisgegebenen Daten bereits erheblich ein.